Elektromobile sind Hilfsmittel, um die Mobilität zu erhalten. Von der Krankenkasse können Sie einen Zuschuss zum Kauf eines Elektromobils erhalten, damit Sie Ihre Behinderung ausgleichen können. Folgendes sollten Sie bei der Antragsstellung für die Krankenkasse beachten:
Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, kann der Arzt eine Verordnung für ein Elektromobil ausstellen. Damit wird belegt, dass das Elektromobil als Hilfsmittel notwendig ist. Aus dieser Verordnung muss hervorgehen, dass der Patient eine Gehbehinderung hat und auf ein Elektromobil angewiesen ist. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss bei Kauf eines Elektromobils durch die Krankenkasse, wenn aus der Verordnung des Arztes hervorgeht, dass ein Elektromobil erforderlich ist, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, oder um eine Behinderung auszugleichen. Das Hilfsmittel, also das Elektromobil muss Ihnen insofern zugute kommen, dass es die Auswirkungen der Behinderung behebt oder sie mildert.
Damit die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil erstattet, muss das Elektromobil eine Hilfsmittelnummer haben. In der Regel übernehmen Krankenkassen die Kosten für den Kauf eines Elektromobils bis 6 km/h. Suchen Sie sich ein anderes Modell aus, müssen Sie es eventuell komplett selbst zahlen oder zumindest die Mehrkosten tragen. Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie dieser Fall geregelt ist.
Wenn die Krankenkasse Ihnen den Zuschuss oder den Kauf eines Elektromobils genehmigt, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Elektromobil ausreichend gegen Witterung, Diebstahl und Beschädigung geschützt ist. Gegebenenfalls müssen Sie es dementsprechend versichern. Viele Kostenträger verlangen auch genaue Angaben, wie und wo Sie das Elektromobil unterstellen.
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