Elektromobile sind in unterschiedlichen Geschwindigkeitsstufen erhältlich: 6 km/h, 12 km/h und 15 km/h. Je nach Geschwindigkeitsstufe gelten auch andere rechtliche Bestimmungen.
Für die Elektromobile, die nur bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h beschleunigen, benötigt der Fahrer keine Betriebserlaubnis und auch keine Versicherung. Als Fahrer sollten Sie sich jedoch vergewissern, ob Ihr Elektromobil in ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Ansonsten ist es sinnvoll, das Elektromobil bei einer Privathaftpflichtversicherung anzumelden, damit der Versicherungsschutz gegeben ist.
Das Elektromobil darf sowohl auf der Straße, als auch auf Gehwegen gefahren werden. Auf Gehwegen sollte der Fahrer darauf achten, dass er im Schritttempo fährt.
Einen Führerschein benötigen Sie auch nicht für die Elektromobile, die auf 12 km/h und 15 km/h beschleunigen. Diese Elektromobile können ebenfalls sowohl auf der Straße, als auch auf dem Fußweg (Schrittgeschwindigkeit) gefahren werden. Für alle Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren, ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Bei den Elektromobilen, die auf 12 oder 15 km/h beschleunigen, erhalten Sie vom Händler eine Betriebserlaubnis. Diese sollte der Fahrer dann während der Fahrt auch immer dabei haben. Ein Versicherungsschild muss ebenfalls angebracht werden.
Fast alle Elektromobile sind mit einer Licht- und Blinkanlage ausgestattet und berechtigen somit zur Teilnahme am Straßenverkehr. Sie sollten jedoch beachten: Mit einem Elektromobil sind Sie ein langsamer Verkehrsteilnehmer. Seien Sie deswegen stets aufmerksam im Straßenverkehr und fahren Sie vorausschauend.
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